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   LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19   

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LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19 (https://dejure.org/2020,12690)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2020 - 13 Ta 96/19 (https://dejure.org/2020,12690)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 13 Ta 96/19 (https://dejure.org/2020,12690)
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  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, Nr. 8211 Ziffer 2 ... KV GKG, Vorbemerkung 8 KV GKG, § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG, § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG, Vorbemerkung 8 zu KV GKG, § 313a Abs. 2 ZPO, § 313a Abs. 3 ZPO, Nr. 8211 KV GKG, § 30 GKG, Nr. 1211 KV GKG, KV-GKG Nrn. 8211, 8222, 8223, 8232, § 12 ArbGG, § 12 Abs. 2 ArbGG, § 705 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 66 Abs. 8 GKG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 31.08.2011 - 13 Ta 350/11

    Wegfall der Verfahrensgebühr - Beendigung des Verfahrens durch Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Er beruft sich unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln vom 21.08.1985 - 8 Ta 136/85 -, Berlin vom 08.07.1991 - 2 Sa 18/90 - und - 2 Sa 25/90 -, Düsseldorf vom 17.03.1995 - 7 Ta 388/94 - und Frankfurt vom 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - darauf, ein zwischen den Instanzen abgeschlossener Vergleich könne keine kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG mehr erfahren.

    Nach Auffassung des Hessischen Landes-arbeitsgerichts kann die Verfahrensgebühr nicht entfallen, wenn die Parteien den Vergleich erst nach Zustellung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens während des Laufs der Berufungsfrist "zwischen den Instanzen" geschlossen haben; unklar bleibt dabei, ob dies auch dann gelten soll, wenn das Urteil zwar verkündet, aber noch nicht abgesetzt war (Hess. LAG 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - gegen eine Anwendbarkeit der Vorbemerkung auf Vergleiche nach Urteilsverkündung ohne Begründung GK-ArbGG-Schleusener § 12 RN 53, dessen Verweis auf GMP-Künzl ArbGG § 12 RN 33 zudem ein Fehlzitat darstellt, da Künzl dort lediglich die Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs abhandelt).

    Sie stützt sich vornehmlich darauf, die Vorbemerkung 8 KV GKG solle den Abschluss eines Vergleichs kostenrechtlich privilegieren, wenn dem Gericht dadurch Arbeit erspart werde; dies sei nach Verkündung und Abfassung des Urteils nicht mehr der Fall; alle für das Gericht in Betracht kommenden Tätigkeiten seien dann bereits erbracht (Hess. LAG 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - mwN; ähnlich auch NK-GA/Müller, GKG Anhang: Kostenverzeichnis RN 15).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Da der Wegfall der Gebühr nach der Vorbemerkung 8 zu KV GKG nach allgemeiner Ansicht (vgl. grundlegend LAG Baden-Württemberg 05.09.2005 - 3 Ta 136/05 -, juris) daran geknüpft ist, dass alle Streitgegenstände des Verfahrens durch einen gerichtlichen Vergleich beendet werden, kann diese nur dann zur Anwendung kommen, wenn auch die im Teilurteil beschiedenen Streitgegenstände im Sinne der Vorbemerkung durch den Vergleich und nicht etwa (bereits) durch das Teilurteil beendet worden sind.
  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Denn dort hängt die Ermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG (genauso wie in Nrn. 1213, 1215, 1222, 1232) nicht davon ab, ob das vorausgehende Urteil Bestand hatte oder nicht, so dass ein vorangegangenes Versäumnisurteil eine Gebührenermäßigung sperrt (OLG Nürnberg 05.12.2002 - 13 W 3607/02 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01

    Wegfall der Verfahrensgebühr auch wenn die Mitteilung einer außergerichtlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Die Gegenansicht (LAG Baden-Württemberg 31.05.2001 - 4 Ta 29/01 - LAG Hamm 07.12.2010 - 6 Ta 486/10 -) lässt für die Anwendung der Vorbemerkung 8 KV GKG hingegen auch gerichtliche Vergleiche genügen, die nach der Verkündung eines Urteils, jedoch vor dem Eintritt der Rechtskraft desselben oder der Einlegung eines Rechtsmittels geschlossen werden.
  • LAG Hamm, 07.12.2010 - 6 Ta 486/10

    Kostenrechtlich ist es für einen - arbeitsgerichtlichen - Vergleich selten zu

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Die Gegenansicht (LAG Baden-Württemberg 31.05.2001 - 4 Ta 29/01 - LAG Hamm 07.12.2010 - 6 Ta 486/10 -) lässt für die Anwendung der Vorbemerkung 8 KV GKG hingegen auch gerichtliche Vergleiche genügen, die nach der Verkündung eines Urteils, jedoch vor dem Eintritt der Rechtskraft desselben oder der Einlegung eines Rechtsmittels geschlossen werden.
  • LAG Berlin, 08.07.1991 - 2 Sa 18/90

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfall der Gerichtsgebühren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Er beruft sich unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln vom 21.08.1985 - 8 Ta 136/85 -, Berlin vom 08.07.1991 - 2 Sa 18/90 - und - 2 Sa 25/90 -, Düsseldorf vom 17.03.1995 - 7 Ta 388/94 - und Frankfurt vom 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - darauf, ein zwischen den Instanzen abgeschlossener Vergleich könne keine kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG mehr erfahren.
  • LAG Düsseldorf, 17.03.1995 - 7 Ta 388/94

    Gerichtskosten: Gebührenprivileg bei Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Er beruft sich unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln vom 21.08.1985 - 8 Ta 136/85 -, Berlin vom 08.07.1991 - 2 Sa 18/90 - und - 2 Sa 25/90 -, Düsseldorf vom 17.03.1995 - 7 Ta 388/94 - und Frankfurt vom 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - darauf, ein zwischen den Instanzen abgeschlossener Vergleich könne keine kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG mehr erfahren.
  • ArbG Solingen, 10.01.2019 - 4 Ca 1249/17

    Gerichtsgebühren, Teil-Urteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Die Beschwerde der Landeskasse vom 25.01.2019 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 10.01.2019 - 4 Ca 1249/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 21.08.1985 - 8 Ta 136/85

    Prozeßvergleich; Verfahrensgebühr; Urteilsverkündung; Vergleichsgebühr;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Er beruft sich unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln vom 21.08.1985 - 8 Ta 136/85 -, Berlin vom 08.07.1991 - 2 Sa 18/90 - und - 2 Sa 25/90 -, Düsseldorf vom 17.03.1995 - 7 Ta 388/94 - und Frankfurt vom 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - darauf, ein zwischen den Instanzen abgeschlossener Vergleich könne keine kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG mehr erfahren.
  • LAG Nürnberg, 03.06.2022 - 8 Ta 33/22

    Gerichtsgebühren - Vergleich nach Urteilsverkündung

    Nach anderer Ansicht (Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht-Kommentar, § 12 Kosten; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2001 - 4 Ta 29/01; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2020 - 13 Ta 96/19; LAG Hamm, Beschluss vom 07.12.2010 - 6 Ta 486/10, jeweils in juris recherchiert; Roloff in "Das moderne Kostenrecht im arbeitsgerichtlichen Verfahren" NZA 2007, Seite 900 ff.) führt auch ein nach Verkündung des Urteils geschlossener Vergleich, soweit das Verfahren noch beim Arbeitsgericht schwebt, also weder rechtskräftig abgeschlossen ist noch ein Rechtsmittel eingelegt ist, zur Kostenprivilegierung.

    Der Systematik der gesetzlichen Regelung lässt sich nämlich entnehmen, dass für den Begriff "der Beendigung des Verfahrens" nicht stets auf die Fälligkeitsbestimmung des Gerichtskostengesetzes abzustellen ist (so auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2020 - 13 Ta 96/19, in juris recherchiert).

    Die Regelung zeitlich enger einzugrenzen als die nachfolgenden Regelungen erscheint inkonsequent und widerspricht dem Willen des Gesetzgebers, den Abschluss eines Vergleichs in größerem Maß zu belohnen, als die anderen in Nr. 8211 KVGKG aufgeführten Tatbestände (so auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2020, a. a. O.).

  • ArbG Bamberg, 11.04.2022 - 5 Ca 327/21

    Kostenrechtliche Privilegierung eines nach Urteilsverkündung geschlossenen

    Der Vorsitzende teilt insgesamt die von der Kostenbeamtin angezogene Rechtsauffassung des LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2020 - 13 Ta 96/19 -.

    Eine Zäsur im Sinne des Leitsatzes Nr. 2 des Beschlusses des LAG Düsseldorf vom 05.02.2020 - 13 Ta 96/19 - war noch nicht eingetreten, da gegen das Endurteil vom 09.11.2021 noch kein Rechtsmittel eingelegt worden war.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 26 Ta 6230/21

    Wegfall der Verfahrensgebühr - teilweise Klagerücknahme vor streitiger

    2) Unentschieden - da hier unerheblich - bleibt die Frage, ob auch noch im Rahmen anderer Konstellationen die Voraussetzungen der Vorbemerkung 8 KV GKG erfüllt sein können (vgl. dazu zB LAG Düsseldorf 5. Februar 2020 - 13 Ta 96/19, Rn. 8).
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